Seriöse Unternehmensübernahme für schwierige Situationen

Die professionelle Übernahme wirtschaftlich schwieriger Unternehmen.

FIRMANETZ unterstützt Unternehmer bei der diskreten Übernahme verschuldeter, angeschlagener und schwer verkäuflicher GmbHs und UGs - individuell geprüft, vertraulich bearbeitet, ohne Erfolgsversprechen.

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Vertraulichkeit

Ihre Unternehmenssituation bleibt intern. Keine Veröffentlichung, keine Weitergabe Ihrer Angaben ohne Ihre Zustimmung.

Individuelle Prüfung

Jeder Fall wird einzeln und sachlich geprüft. Es gibt keine Pauschallösung und keine Erfolgsgarantie.

Transparenz

Sie erfahren früh und klar, ob eine Übernahme in Ihrem Fall grundsätzlich in Betracht kommt und welche Schritte folgen.

Sachliche Kommunikation

Keine Versprechen, keine beschönigenden Zusagen. Wir benennen Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen offen.

Für wen FIRMANETZ prüft

Wir richten uns an Gesellschafter und Geschäftsführer, die für ihr Unternehmen keine einfache Antwort mehr finden - und trotzdem einen geordneten, diskreten Weg suchen.

  • GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer
  • UG-Gesellschafter
  • Unternehmer in wirtschaftlich schwieriger Lage
  • Unternehmen mit bestehenden Verbindlichkeiten
  • Inhaber inaktiver oder schwer verkäuflicher Firmen
  • Gesellschafter, die einen strukturierten Wechsel suchen

Der Weg

Vom Erstkontakt zur Übernahme

Ein strukturierter, nachvollziehbarer Prozess in fünf Schritten. Sie wissen jederzeit, wo Ihre Anfrage steht.

  1. 01

    Anfrage

    Sie übermitteln erste Informationen zu Ihrem Unternehmen - formlos und unverbindlich.

  2. 02

    Prüfung

    Unternehmensstruktur, wirtschaftliche Situation und bestehende Verbindlichkeiten werden individuell geprüft.

  3. 03

    Bewertung der Situation

    Wir beurteilen, ob eine Übernahme in Ihrem Fall grundsätzlich in Betracht kommt.

  4. 04

    Gespräch

    Mögliche Strukturen und nächste Schritte werden persönlich und vertraulich besprochen.

  5. 05

    Übernahme

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die konkrete Transaktion vorbereitet und umgesetzt.

Unsere Grundsätze

Ehrlichkeit vor Verkaufswort

Eine Übernahme verschuldeter Unternehmen ist anspruchsvolle Arbeit, keine Bequemlichkeit. Wir prüfen jeden Fall auf fachlicher Basis, bewerten Risiken offen und sagen Ihnen unverbindlich, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Übernahme überhaupt in Betracht kommt.

Für Sie als Gesellschafter ist das die wichtigste Aussage: Die Verbindlichkeiten einer GmbH oder UG sind Schulden der Gesellschaft - nicht Ihre persönlichen. Scheiden Sie mit der Übernahme aus der Gesellschaft aus, endet damit in der Regel auch Ihre Verantwortung für das Unternehmen. Eine persönliche Haftung kommt nur in Betracht, wenn Sie eigene Bürgschaften, Garantien übernommen oder Pflichten verletzt haben - genau das wird im Einzelfall geprüft. Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft selbst bleiben bestehen, bis sie rechtmäßig geregelt sind; sie sind jedoch nicht Ihre Schulden.

So arbeiten wir nicht

  • Pauschale Zusagen oder Garantien für eine Übernahme
  • Versprechen, Schulden einfach verschwinden zu lassen
  • Umgehungen insolvenzrechtlicher oder gesetzlicher Pflichten
  • Öffentliche Verunsicherung Ihres Unternehmens
  • Zeitdruck oder Verkaufsdruck in Gesprächen
Voraussetzungen im Detail

Häufig gestellte Fragen

Können auch verschuldete GmbHs oder UGs übernommen werden?
Grundsätzlich ja. Ob eine Übernahme in Ihrem konkreten Fall möglich ist, hängt von Unternehmensstruktur, Art und Umfang der Verbindlichkeiten sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Jede Situation wird einzeln geprüft; pauschale Zusagen gibt es nicht.
Was passiert mit den bestehenden Verbindlichkeiten?
Die Verbindlichkeiten gehören der Gesellschaft - und sie gehörten schon immer ihr, nicht Ihnen persönlich. Scheiden Sie mit der Übernahme aus der Gesellschaft aus, fällt die Verantwortung für diese Verbindlichkeiten damit in den Bereich der Gesellschaft; Sie selbst sind heraus. Nur persönliche Bürgschaften, Garantien oder eigene Haftungsverhältnisse können auch nach der Übertragung noch Sie betreffen - genau das wird gesondert geprüft.
Werden meine Angaben vertraulich behandelt?
Ja. Ihre Informationen werden ausschließlich intern und nur zum Zweck der Prüfung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben - es sei denn, Sie stimmen ausdrücklich zu.
Was kostet eine erste Anfrage?
Die erste Anfrage und die grundsätzliche Einschätzung sind unverbindlich. Eine Vergütung entsteht erst für ausdrücklich vereinbarte Leistungen im Einzelfall - und nur nach vorheriger Transparenz über Umfang und Konditionen.
Bin ich als Verkäufer nach der Übernahme noch für die Schulden der Gesellschaft verantwortlich?
In der Regel nicht mehr. Sobald Ihre Anteile übertragen sind und Sie aus der Gesellschaft ausgeschieden sind, liegt die Verantwortung für das Unternehmen dort - für Sie endet die Sache in der Regel. Die Schulden der Gesellschaft waren nie Ihre privaten. Nur persönliche Bürgschaften, Garantien oder eigene Pflichtverletzungen können eine Ausnahme sein; die Prüfung schließt genau diesen Punkt ausdrücklich ein, damit Sie am Ende mit ruhigem Gewissen wissen, woran Sie sind.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Unternehmenssituation

Erste Angaben genügen für eine unverbindliche Einschätzung. Ihre Informationen werden vertraulich behandelt. Übernehmen lässt sich jedes Unternehmen nur im Einzelfall, nach individueller Prüfung.

Unverbindliche Anfrage