GmbH verkaufen: Übernahme auch in wirtschaftlich schwieriger Lage
Eine GmbH lässt sich auch dann übergeben, wenn sie Verbindlichkeiten hat oder keine klassischen Käufer findet. Ob eine Übernahme in Ihrem Fall möglich ist, wird individuell geprüft.
Eine GmbH verkaufen, wenn es keinen klassischen Käufer gibt
Viele GmbH-Gesellschafter stehen früher oder später vor derselben Frage: Es gibt keinen Nachfolger, keinen strategischen Käufer, und hinter der Gesellschaft stehen Verbindlichkeiten, Auftragsloch oder eine längere Phase ohne Geschäftstätigkeit. Ein klassischer Verkauf mit Kaufpreis scheidet dann oft aus. Das bedeutet aber nicht, dass keine Übernahme möglich wäre: FIRMANETZ prüft solche Gesellschaften einzeln und sachlich - auf die Frage, ob eine Übertragung der Anteile oder des Unternehmens im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in Betracht kommt.
Typische Ausgangslagen für den Verkauf einer GmbH
- Kein Nachfolger - die Gesellschafter wollen ausscheiden, ohne das Unternehmen aufzugeben
- Bestehende Verbindlichkeiten, die einen klassischen Käufer abschrecken
- Rückläufige Umsätze oder eine über längere Zeit inaktive Gesellschaft
- Gesellschafter- oder Geschäftsführerwechsel als strukturierte Übertragung
- Kein realistischer Kaufpreis, aber Interesse an einer geordneten Lösung
Was bei der Prüfung einer GmbH betrachtet wird
- Unternehmensstruktur, Gesellschafterverhältnisse und Geschäftsführung
- Bestand und Art der Verbindlichkeiten sowie laufende Verfahren
- Verträge, Grundstücke, Beteiligungen und sonstige Vermögensgegenstände
- Steuerliche Situation und offene Melde- und Abgabepflichten
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Übertragung im konkreten Fall
Aus dieser Prüfung ergibt sich eine erste, unverbindliche Einschätzung, ob eine Übernahme grundsätzlich in Betracht kommt - und falls nicht, was die realen Alternativen wären.
Für Sie persönlich: Der Weg aus der Sache
Die Verbindlichkeiten der GmbH sind Schulden der Gesellschaft - nicht Ihre persönlichen. Wer seine Geschäftsanteile übertragen hat und aus der Gesellschaft ausscheidet, ist damit in der Regel aus der Sache heraus: Die Gesellschaft trägt ihre Verbindlichkeiten weiter - Sie nicht mehr. Eine persönliche Verantwortung kommt nur in Betracht, wenn Sie persönlich gebürgt, Garantien übernommen oder Pflichten verletzt haben. Genau das wird bei der Prüfung ausdrücklich einbezogen, damit Sie wissen, woran Sie sind.
Ehrlich dazu: Nicht jede GmbH lässt sich übernehmen. Gläubigerrechte und Insolvenzrecht setzen Grenzen. Wir begleiten nur Fälle mit tragfähiger Grundlage - und sagen Ihnen früh und ehrlich, ob Ihr Fall dazugehört.
Unsere Empfehlung
Ein kurzer Erstkontakt genügt: Beschreiben Sie Ihre Situation, und wir teilen Ihnen mit, ob eine Prüfung lohnt. Vertraulich, unverbindlich und ohne weitere Verpflichtung.
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