UG verkaufen: Übertragung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Auch eine UG lässt sich übergeben, wenn sie wirtschaftlich schlecht dasteht oder keine klassischen Käufer findet. Ob eine Übernahme in Betracht kommt, wird anhand der konkreten Situation geprüft.

UG verkaufen: Eine Sonderform der GmbH

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine GmbH mit reduziertem Stammkapital - häufig die Rechtsform für den Unternehmensstart. Auch eine UG kann verkauft oder übertragen werden: über die Abtretung der Geschäftsanteile, einen Gesellschafterwechsel oder eine Übertragung der Unternehmensvermögenswerte, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. FIRMANETZ prüft solche Konstellationen einzeln, inklusive offener Verbindlichkeiten und der gesetzlichen Sonderregelungen der UG.

Typische Situationen, in denen eine UG übergeben wird

  • Das Geschäftsmodell hat sich nicht getragen, die UG ist inaktiv
  • Bestehende Verbindlichkeiten, die einen klassischen Verkauf blockieren
  • Die Gründer möchten die Gesellschaft geordnet abgeben
  • Ein Gesellschafterwechsel soll die Fortführung ermöglichen
  • Die UG stammt aus einem gescheiterten Vorhaben und blockiert das persönliche Vertragsverhältnis

Was bei der Prüfung einer UG besonders wichtig ist

  • Aktuelle Gesellschafterstruktur und bestehende Abtretungsbeschränkungen
  • Stammkapital, Rücklagenpflicht und Bilanzbesonderheiten der UG
  • Offene Verbindlichkeiten, Forderungen und Verträge
  • Steuer- und Meldeverpflichtungen der Gesellschaft
  • Zulässigkeit und Gestaltung der Übertragung im Einzelfall

Wie bei jeder Übernahme gilt: Es gibt keine Garantie. Ob die UG übernommen und wie die Übertragung rechtssicher gestaltet werden kann, hängt vom Einzelfall ab.

UG verkaufen: Was Sie nicht erwarten sollten

Eine Übernahme befreit Sie nicht automatisch von bestehenden Verbindlichkeiten, und sie umgeht keine gesetzlichen Pflichten. Wer Ihnen das Gegenteil verspricht, übernimmt weder Risiko noch Verantwortung. FIRMANETZ prüft ehrlich, ob eine Übertragung möglich ist - und empfiehlt im Zweifel fachliche Alternativen wie eine Sanierungs- oder Insolvenzberatung.

UG unverbindlich prüfen lassen

Eine kurze Nachricht genügt. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob die Übertragung Ihrer UG grundsätzlich in Betracht kommt.

Unverbindliche Anfrage

Ihre UG wartet nicht auf den richtigen Moment

Klären Sie früh, ob eine Übertragung möglich ist. Eine unverbindliche Prüfung schafft Sicherheit - für Sie und für Ihre Gesellschaft.

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